Durch widrige Wetterbedingungen kann es - besonders in der Herbst- und Winterzeit - vorkommen, dass der Schulunterricht entfällt. Dies geschieht, um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schul- oder Heimweg durch Eis- und Schneeglätte oder starken Sturm auszuschließen. Die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall trifft bei uns der Landkreis Hameln-Pyrmont, als Träger der Schülerbeförderung. Sobald eine solche Entscheidung getroffen wurde, werden die Schulträger informiert, welche wiederum die Schulen benachrichtigen. Wird in der Nacht bzw. am frühen Morgen entschieden, bedeutet dies, dass viele Schüler bereits auf dem Weg in die Schule sind, wenn dort die Benachrichtigung eintrifft. Daher sollten Sie bei widrigen Witterungsbedingungen unbedingt morgens das Radio einschalten und auf diesbezügliche Hinweise achten. Ebenso können Sie alle Nachrichten im Videotext auf N3 ab Seite 702 nachlesen. Um missverständlichen Formulierungen in diesen Durchsagen bzw. Anzeigen vorzubeugen, hier noch der Hinweis, dass die Grundschulen zu den Allgemeinbildenden Schulen gehören.

Unabhängig aller Entscheidungen der Schule, des Schulträgers oder des Landkreises entscheiden Sie als Eltern grundsätzlich, ob Sie Ihr Kind bei gefährlichen Witterungsbedingungen zur Schule schicken. Wir bitten jedoch darum, dass Sie uns benachrichtigen, wenn Sie Ihr Kind aus den o.g. Gründen nicht zur Schule schicken.

Bei drohenden Unwettern kann es auch passieren, dass die Schule vorzeitig endet, damit die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig unbeschadet nach Hause gelangen können. Wir aktivieren in diesem Fall die Telefonketten, um Sie zu benachrichtigen. Schüler und Schülerinnen bei denen nicht zweifelsfrei geklärt ist, dass sie nach Hause gehen können, bleiben in der Schule.

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